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BDF-Aktuell 06/2010Arbeitsgruppe „SaarForst“Im Koalitionsvertrag verankert wurde die Formulierung eines für alle Bürgerinnen und Bürger verständlichen und für alle Waldbesitzarten gelten „Waldkodex“, der den Begriff der ordnungsgemäßen Waldwirtschaft unter heutigen Zielsetzun-gen kurz und für jeden verständlich defi-nieren soll. Eine BDF-Arbeitsgruppe hat einen ersten Entwurf zu diesem „Waldko-dex“ erarbeitet und der auf Ministeriums-ebene agierenden Reform-AG als Ar-beits- und Diskussionsgrundlage vorgelegt. Alle Mitglieder der BDF-Arbeitsgruppe waren sich dahingehend einig, dass dieser Kodex in Form eines Positiv- und keinesfalls in Form eines Negativkataloges zu erstellen sei. Eine simple Auflistung von „Todsünden“ wäre nach Auffassung der AG-Mitglieder zu kurz gesprungen und keinesfalls zielfüh-rend. Orientiert hat sich die Gruppe an aktuellen Begriffsdefinitionen zur standardmäßigen Gliederung eines Kodex in zwei Hauptbereiche, nämlich in das Selbstverständnis des Betriebes als Teil 1 und den Verhaltenskodex als Teil 2. Eine Präambel widmet sich der volkswirtschaftlichen und ökologischen Bedeutung sowie der Bedeutung für die Erholung. Normen, Richtlinien und Stan-dardvorgaben einer ordnungsgemäßen Waldwirtschaft werden anschließend in 13 Eckpunkten beschrieben. Der Entwurf zum Waldkodex soll im Mittelpunkt der AG-Sitzung am 12. Mai stehen. W.M.
“Kommen und Gehen“
B.B.
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